„Psychisch Kranke haben keine Lobby!“
Bereits zum dritten Mal wurde der Vorstand des Österreichischen Bundesverbands für Psychotherapie wiedergewählt. Der neue, alte Präsident, Peter Stippl fordert im Interview einen Gesamtvertrag mit den Krankenkassen, zumindest vorerst aber eine Vereinheitlichung der Zuzahlungen sowie die Vollakademisierung der Ausbildung.
Sie wurden vor kurzem zum dritten Mal als Präsident des ÖBVP wiedergewählt – warum tut man sich das an?
Stippl: Auch für meine dritte Funktionsperiode sehe ich eine ganze Reihe von Herausforderungen, denen wir uns als Verband stellen müssen. Das interessiert mich, daran möchte ich mitarbeiten – sonst hätte ich mir das nicht „angetan“.
Was steht aktuell auf dem Plan?
Eine Novellierung des Psychotherapiegesetzes wäre sehr wichtig. Es gibt eine solche Überarbeitung des Gesetzes. Allerdings scheitert immer dann, wenn wir damit ins Parlament wollen, die Regierung (lacht). Der ÖBVP ist leider nur eine kleine Berufsgruppe, die keine mächtige Lobby hat.
Welche Probleme sehen Sie noch?
Es gibt nach 27 Jahren immer noch keinen Gesamtvertrag mit den Kassen. Das hat kürzlich auch der Rechnungshof in einem Prüfbericht kritisiert. Als Pamela Rendi-Wagner noch Gesundheitsministerin war, hat sie festgehalten, dass Psychotherapie eine ganz normale Sozialversicherungsleistung werden soll. Davon sind wir weit entfernt. Es gibt nicht nur keinen Gesamtvertrag, sondern jede Krankenkasse refundiert einen anderen Betrag an Patientinnen und Patienten, die Psychotherapie in Anspruch nehmen. So zahlt die Bauernkrankenkasse etwa 50 Euro pro in Anspruch genommener Stunde, die Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft dagegen nur 21,80 Euro.
Psychotherapie auf Krankenschein ist in Österreich kontingentiert – was sagt der ÖBVP dazu?
Psychische Probleme treffen oft Menschen, die nicht gerade an der Spitze der Einkommenspyramide stehen und die keine Lobby haben. Gerade die, die Psychotherapie wirklich brauchen, können dann von dieser wirksamen Hilfe nicht profitieren, weil sie sich die Therapie selbst finanzieren müssten, was vielen ganz unmöglich ist. Deshalb plädieren wir für die Abschaffung der Kontingentierung und für einen Gesamtvertrag aller PsychotherapeutInnen mit allen Krankenkassen.
Psychische Probleme treffen oft Menschen, die nicht gerade an der Spitze der Einkommenspyramide stehen und die keine Lobby haben.
Der ÖBVP setzt sich auch für die Festschreibung einer akademischen Ausbildung der PsychotherapeutInnen in der anstehenden Gesetzesnovelle ein – was steckt dahinter?
Die Ausbildung zur Psychotherapeutin beziehungsweise zum Psychotherapeuten entspricht de facto den Anforderungen der Bologna-Kriterien und einige Methoden schließen mit dem akademischen Grad eines Masters ab. Gesetzlich ist diese akademische Ausbildung allerdings nach wie vor nicht verpflichtend. Das muss dringend geändert werden. Eine solche „Akademisierung“ würde beispielsweise für KollegInnen, die in Institutionen arbeiten, eine deutliche Verbesserung ihrer Karriere- und Einkommenschancen bieten.
Der ÖBVP fordert als Berufsgruppenvertretung ähnlich einer Kammer anerkannt zu werden – was soll damit erreicht werden?
Der ÖBVP hat inzwischen über 4.000 Mitglieder und ist dennoch lediglich ein privater Verein, der kein politisches Mitspracherecht hat. Deutschland hat seit 2003 eine Psychotherapeutenkammer, die die Interessen ihrer Mitglieder vertritt, in Österreich sind wir davon noch weit entfernt. Dabei leisten wir als Verband viel unbezahlte Facharbeit, wenn wir etwa Expertisen für Broschüren und Ähnliches erstellen. Eine andere wichtige Aufgabe des ÖBVP ist die Begutachtung neuer Gesetze, die für PsychotherapeutInnen relevant sind. Derzeit etwa betrachten wir das neue „Gewaltschutzgesetz“, das am 26. September verabschiedet werden soll, mit großer Sorge.
Warum?
Das neue Gesetz sieht vor, in bestimmten Fällen, die Schweigepflicht von PsychotherapeutInnen aufzuheben und eine Anzeigepflicht zu etablieren. Wenn sich etwa eine Frau, die durch ihren Partner Gewalt erlebt, an eine Psychotherapeutin wendet, so soll die Therapeutin verpflichtet werden, dies der Polizei zu melden. Das wäre ein fatales Signal für unsere KlientInnen, die sich bislang auf die Verschwiegenheitsverpflichtung von PsychotherapeutInnen verlassen konnten. Das Gesetz soll im September verabschiedet werden, der ÖBVP hat dagegen begründeten Einspruch erhoben. Ob dieser wirksam sein wird, bleibt vorerst dahingestellt.
Interview: Sabine Fisch, Bilder: ÖBVP, depositphotos

Pete Stippl, Dr.
Präsident des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie
Stippl ist Doktor der Psychotherapiewissenschaft und Leiter der Krisenintervention Burgenland. Vor kurzem wurde Stippl zum dritten Mal zum Präsidenten des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie wiedergewählt. Stippl ist Autor mehrerer Bücher und führt eine Psychotherapiepraxis in Loretto im Burgenland.