INnovation
Gesundheit
Österreich
20.06.2019

Das Positive bestärken, das Negative immer mitdenken!

Wer möchte, kann bereits heute mit diversen Smart-Devices und Apps fürs Handy seine Gesundheit und Fitness genau überwachen. Schon bald wird der „gläserne Mensch“ die Realität sein. Doch was heißt das für das Gesundheitssystem und für jeden einzelnen Menschen? Welche ethischen Fragen sind zu beachten und wo liegen die Grenzen der „digitalen Gesundheitsrevolution“? Diese Fragen beantwortet der Moraltheologie Michael Rosenberger.

Mit Hilfe von Apps und sogenannten Smart-Devices kann man heute schon recht gut Gesundheit und Fitness überwachen, sich also einen „digitalen Zwilling“ schaffen. Was muss dabei bedacht werden?

Michael Rosenberger: Ich denke, der „digitale Zwilling“ ist für die Zukunft eine Möglichkeit, Menschen mehr Eigenverantwortung und Eigenständigkeit über ihre Gesundheit und eventuell nötige medizinische Interventionen zu verschaffen. Mit einem Wort: So ein „digitaler Zwilling“ kann durchaus mehr Freiheit für den Einzelnen bedeuten. Ein Beispiel: Ein Blutdruckpatient musste in der Vergangenheit sehr häufig zum Hausarzt, um den Druck zu messen und den Therapieverlauf zu kontrollieren. Mit Hilfe intelligenter Apps, bei denen zu Hause gemessen werden kann und diese Werte dann direkt an den Arzt oder die Ärztin weitergeleitet werden können, ersparen sich Patienten und Ärzte viel Zeit und Mühe.

Medizinische Laien können mit dem breiten Angebot an Apps und Smart-Devices schnell überfordert sein – was raten Sie?

Die neuen Möglichkeiten zur Erhaltung und Überwachung der eigenen Gesundheit erfordern natürlich eine sehr gute Einschulung und viel Information. Menschen, die sich auf diese Form der „digitalen Gesundheitsüberwachung“ einlassen, brauchen dazu eine große Bereitschaft und die Fähigkeit, sich auf neue Herausforderungen einzulassen. Wir müssen da ganz klar entscheiden, wem der wirkungsvolle Umgang mit Smart-Devices und Apps zumutbar ist und bei wem ein solcher eher nicht zu erwarten ist.

Wer sollte entscheiden, welches Smart-Devices und/0der welche App von der Patientin beziehungsweise dem Patienten angewendet wird?

Freiwillig kann sich natürlich jede und jeder dafür entscheiden. Das Internet bietet eine ganze Reihe von Apps und Smart-Devices an. Es geht aber um die Frage einer wirkungsvollen Überwachung der eigenen Gesundheit und eventuell nötiger Therapien. In diesem Fall sehe ich die Hausärztin beziehungsweise den Hausarzt als jene Person an, die individuell für jede seiner Patientinnen und jeden seiner Patienten genau das richtige Device, die richtige App auswählt, um etwa eine Therapie optimal zu unterstützen.

Stichwort: Datensicherheit. Aufgrund von digitalen Technologien kommt es zum Aufbau einer großen Menge von Gesundheits- und Krankheitsdaten. Wem sollen diese Daten gehören? Wer darf davon wissen und welche Implikationen hat das für das Individuum?

Wir haben ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das bedeutet, jeder Mensch bestimmt über seine persönlichen Daten. Dazu gehören natürlich auch Daten zu Gesundheit und Krankheit. Das ist ein Menschenrecht und muss sehr genau eingehalten werden. Gesundheits- und Krankheitsdaten benötigen demzufolge eine hohe technische Sicherheit, damit niemand unkontrolliert in diese Daten Einblick nehmen kann. Nur der Betroffene selbst darf etwa eine Ärztin oder einen Arzt autorisieren, diese Daten in Augenschein nehmen zu dürfen, wenn dies eine medizinische Intervention erfordert. Das gilt aber dann auch nur für den Zeitraum dieser Behandlung. Danach erlischt die Berechtigung wieder.

„Das bedeutet, jeder Mensch bestimmt über seine persönlichen Daten. Dazu gehören natürlich auch Daten zu Gesundheit und Krankheit.“

Der „gläserne Patient beziehungsweise Mensch“ ist schon lange keine Science Fiction mehr. Vielmehr wird sich dieses Phänomen in Zukunft noch verstärken. Was bedeutet das für die persönliche Entwicklung, für die eigene Gesundheit und für das eigene Selbstbild?

Der „gläserne Mensch“ oder der „gläserne Patient“ wird in Zukunft natürlich immer mehr zur Wirklichkeit werden. Dies kann von zwei Seiten aus betrachtet werden. Zunächst wird jeder für sich selbst „gläsern“. Wer etwa sein Genom sequenzieren lässt und dabei erfährt, für welche Erkrankungen er in den kommenden Lebensjahren disponiert ist, weiß mehr über sich selbst als er vorher gewusst hat. Da muss zuvor gut überlegt werden, ob derjenige gut mit dem womöglich belastenden oder verunsichernden Wissen umgehen kann und will. Auf der zweiten Seite werden wir mit Smart-Devices, Apps und Genomsequenzierung natürlich auch für andere „gläsern“. Hier greift meiner Ansicht nach wieder die informationelle Selbstbestimmung, die nur dem Zugang zu meinen Daten erlaubt, der diese Erlaubnis von mir erhalten hat. Dies gilt natürlich auch dann, wenn ich etwa eine private Zusatzversicherung abschließe: Hier muss ich offen kommunizieren, was ich über meine Gesundheit beziehungsweise mein Krankheitsrisiko oder gar bereits vorhandene Erkrankungen weiß. Eine Versicherung mit der ich eine Geschäftsverbindung eingehe, hat natürlich dasselbe Recht über meine Gesundheitsrisiken Bescheid zu wissen, wie ich selbst, sonst wäre es Betrug.

Was tun mit Menschen, die sich der „digitalen Gesundheitsrevolution verweigern? Was bedeutet es, wenn Menschen auf derartige Devices bewusst verzichten? Werden diese Personen Nachteile in Beruf, Gesundheit und sozialer Interaktion haben?

In manchen Ländern gibt es bereits jetzt Sanktionen, wenn Menschen bestimmte Möglichkeiten der digitalen Medizin ablehnen. In Österreich gibt es eine solche Tradition nicht. In Österreich wird lieber mit Anreizen und Belohnungen gearbeitet, was ich für die klügere Lösung halte als Menschen zur Nutzung bestimmter Apps oder Devices zu zwingen. Zwang wird nicht funktionieren, wenn ich auf die Kooperation von Menschen angewiesen bin. Es braucht hier aktive Mitarbeit, da machen Belohnungen mehr Sinn.

„Jeder und jede muss Herr oder Frau über seine Daten sein und diese auch allein verwalten dürfen.“

Was wird „gesund sein“ oder „krank sein“ in einer digitalen Zukunft bedeuten?

Ich kann mir schon vorstellen, dass durch eine regelmäßige Überwachung des Gesundheitszustandes mittels Smart-Devices und/oder Apps das Gefühl entsteht krank zu sein. Wir werden lernen müssen, diese Devices und Apps als Hilfestellungen zu sehen und nicht als Hinweise darauf, dass wir „krank“ sind. Für medizinisches Personal, insbesondere für Ärztinnen und Ärzte wird es aber in Zukunft eine wichtige Aufgabe sein, mit den Devices richtig umgehen zu können und auch die Ergebnisse richtig interpretieren zu können. Ich glaube, dass es nicht sinnvoll ist, sich jede App kritiklos aus dem Internet herunterzuladen. Es braucht die Ärztin und den Arzt, die hier eine Lotsenfunktion einnehmen und die Anwenderinnen und Anwendern dabei hilft, das richtige „Paket“ zusammen zu stellen. Man soll den Menschen mit der „digitalen Gesundheitsrevolution“ nicht alleine lassen.

Schon bald wird es Prothesen und künstliche Organe geben, mit denen sich erkrankte Körperteile relativ einfach ersetzen lassen. Stichwort: „Das Schiff des Theseus“. Ist ein Mensch, der zum Cyborg wird, noch der gleiche Mensch?

Der Vergleich mit dem „Schiff des Theseus“ hinkt ein wenig. Das Schiff ist ja kein lebendiger Organismus, sondern ein Gegenstand. Da kann ich leicht fragen, wie viel Planken ich herausnehmen darf, ohne dass die Identität des Schiffs verloren geht. Beim Menschen ist das anders, der ist ja mehr als nur die Summe seiner Teile. Der Mensch ist ein lebendiges Wesen mit einem Steuerzentrum, dem Gehirn. Menschen regenerieren sich auch laufend selbst. Ein Fünfzigjähriger hat keine einzige Zelle aus seiner Kinderzeit mehr im Körper. Regeneration ist also vom Organismus vorgesehen. Die Einpflanzung eines künstlichen Organs ist da die logische Fortsetzung, denken Sie zum Beispiel an Organtransplantationen, die ändern eher nichts an der Wahrnehmung, die man von sich selbst hat. Bei Prothesen ist das etwas anders. Da sehe ich Grenzen der Auswechselbarkeit.

Welche ethischen Fragen sollten wir uns stellen, bevor wir uns auf das Abenteuer „digitale Gesundheitsrevolution einlassen?

Zum einen stellt sich natürlich sozialethisch die Machtfrage. Wie können wir mit dieser Riesenmenge an Gesundheitsdaten eine Gewaltenteilung herstellen. Hier darf nicht ein Mensch oder ein Unternehmen diese Daten verwalten, diese Verantwortung muss immer in den Händen der Eigentümer dieser Daten bleiben. Jeder und jede muss Herr oder Frau über seine Daten sein und diese auch allein verwalten dürfen. Zu bedenken sind außerdem jene Menschen, denen die Möglichkeiten der „digitalen Gesundheitsrevolution“ nicht so ohne weiteres offenstehen. Ich denke da an finanziell wenig Begüterte, an geistig behinderte Menschen oder an alte und demente Menschen. Ich habe ein bisschen Sorge, dass wir diese Menschen hier zu wenig mitbedenken. Individualethisch müssen wir uns die Frage stellen: „Wie viel Wissen tut mir als einzelnem Menschen wirklich gut?“ Man muss sich die Frage stellen, wie jeder und jede in einer sinnvollen Weise mit den eigenen Gesundheitsinformationen umgehen kann und wie man dabei zu einer guten Lösung kommt.

Interview: Sabine Fisch; Bilder: www.depositphotos.com, Michael Rosenberger

Michael Rosenberger, Univ.-Prof. Dr.

Moraltheologe und Vorstand des Instituts für Moraltheologie an der Katholischen Privatuniversität Linz

Rosenberger ist Vorstand des Instituts für Moraltheologie an der Katholischen Privatuniversität Linz. Er wurde 1962 in Würzburg geboren, ist geweihter Priester und seit 2004 Mitglied der Gentechnik-Kommission beim Österreichischen Bundesministerium für Gesundheit und Frauen. Zwischen 2006 und 2010 diente Rosenberger als Rektor der Katholisch-Theologischen Privatuniversität Linz.

Haben Ihnen diese Artikel gefallen?

Erhalten Sie regelmäßig alle relevanten Nachrichten aus dem österreichischen Gesundheitswesen.