„Die Strukturen für die Herausforderungen der Demografie stärken!“
Matthias Stöger, Oberösterreichs oberster Beamter in Sachen Gesundheit, über den „Endspurt“ zum RSG 2025 und die Grundsätze, die dabei gelten.
Der Regionale Strukturplan Gesundheit Oberösterreich mit Zeithorizont 2025 wird in den nächsten Wochen und Monaten finalisiert. Wie ist der aktuelle Stand?
Matthias Stöger: Der Regionale Strukturplan Gesundheit Oberösterreich (RSG 2025) baut auf dem derzeit gültigen, im Jahr 2016 erstellten RSG mit Planungshorizont 2020 auf. Dieser sah insbesondere die Umsetzung von Maßnahmen der Spitalsreform II vor, die von allen im Landtag vertretenen Parteien einvernehmlich beschlossen wurde. Alle Spitalsträger in Oberösterreich waren einbezogen, die Erstellung erfolgte damals aber „Top-Down“.
Diesmal kommt bei der Weiterentwicklung zum RSG 2025 dagegen eher ein „Bottom-Up“-Ansatz zur Anwendung. Sämtliche Krankenhausträger wurden eingeladen, selbst Vorschläge zu machen, und es sind sehr viele Vorschläge eingelangt. Es kam uns dabei darauf an, von den Häusern, die sich täglich den Herausforderungen der Versorgungsaufgabe stellen, ein gutes Bild davon zu bekommen, wie wir die Strukturen für die demografische Entwicklung stärken können. Viele dieser Vorschläge wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Gesundheit und vom Projektleiter, Magister Wolfgang Bayer, in den Entwurf eingearbeitet.
Der RSG 2025 umfasst aber nicht nur den akutstationären und spitalsambulanten Bereich, sondern auch die extramurale Versorgung, die von den Sozialversicherungsträgern geplant wird. Beide Planungen sollen letztlich zusammengeführt werden. Dazu sind wir in ständigem Kontakt mit den Kolleginnen und Kollegen der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse, zum Beispiel wenn es um die Situierung von Großgeräten wie MR und CT geht.
Nach welchen Grundsätzen wird der RSG 2025 erstellt?
Die wichtigsten Grundsätze lauten, die medizinische Versorgung in Oberösterreich qualitätsvoll, wohnortnah, bedarfsgerecht und kosteneffizient sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Häufige, komplikationsarme Versorgungsleistungen sollen an peripheren Krankenhäusern auch weiterhin angeboten werden. Hochspezialisierte Medizin hat ihren Platz an spezialisierten Zentren im eigenen Bundesland, wobei sich nicht jedes Zentrum auch im Zentralraum befinden muss.
"Die wichtigsten Grundsätze lauten, die medizinische Versorgung in Oberösterreich qualitätsvoll, wohnortnah, bedarfsgerecht und kosteneffizient sicherzustellen und weiterzuentwickeln."
Was sind nun die nächsten Schritte?
Der Entwurf ist aktuell in Begutachtung beim Gesundheitsministerium, bei Städte- und Gemeindebund, bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse und nicht zuletzt bei den Spitalsträgern. Stellungnahmen und Rückmeldungen, die bis zum Herbst von diesen Institutionen kommen, werden im Entwurf dort, wo es Sinn macht, berücksichtigt, ehe die Beschlussfassung in der Landes-Zielsteuerungskommission erfolgt.
Erwarten Sie auch diesmal so vehemente Reaktionen wie bei früheren Planungen, und wenn ja, von welchen Versorgungsregionen und Krankenhäusern?
Ich nehme an, dass von den Spitalsträgern noch zusätzliche Hinweise und Anliegen kommen werden. Emotionen sollten meiner Einschätzung nach aber weitgehend ausbleiben, weil der neue RSG nach der – zugegeben nicht einfachen, aber zu diesem Zeitpunkt notwendigen und daher auch von allen Parteien unterstützten – Spitalsreform II einen anderen Ansatz hat. Wie bereits erwähnt fand eine sehr weitreichende Einbindung der Träger statt, und im neuen RSG geht es nicht um Kostenreduktionen, sondern um eine Stärkung der Strukturen für die demografische Herausforderung. Dazu haben wir uns Vorschläge der Träger eingeholt.
Zweifellos wird es auch diesmal nicht möglich sein, alle Wünsche zu erfüllen, auch deshalb, weil Ressourcen immer endlich sind und es auch aufgrund der schmäleren Nachwuchsgenerationen nicht möglich wäre, heute Strukturen zu planen, die dann personell gar nicht besetzbar wären.Es hat für diesen Zugang aber großes Verständnis und auch Unterstützung der Träger gegeben. Ich hoffe daher, dass es gelingt, die großen Anliegen zufriedenstellend zu lösen. Es ist überdies so, dass Strukturplanung nie an einem bestimmten Punkt aufhört. Es wird immer notwendig sein, die Entwicklung im Auge zu haben und auch vielleicht in manchen Bereichen während des Planungshorizontes bis 2025 Anpassungen durch Novellen vorzunehmen.
Können Sie bereits konkrete Fachgebiete und Häuser nennen, wo es zu größeren Veränderungen kommen wird?
Es wird keine „größeren Veränderungen“, sondern Umschichtungen geben, vor allem mit Blick auf die demografische Entwicklung und die medizinischen Bedürfnisse älterer Menschen. Wir werden angesichts der aktuellen Alterspyramide nicht Betten abbauen, die schon in absehbarer Zeit dringend benötigt werden. Zum anderen wird der RSG 2025 den tagesklinischen Anteil stärken, vor allem bei Augenheilkunde und HNO. Das ist aber auch standortbezogen zu betrachten. Und: Die rechtliche Einstufung der Häuser, zum Beispiel als Schwerpunktspital, bleibt so, wie sie ist.
"Wir werden angesichts der aktuellen Alterspyramide nicht Betten abbauen, die schon in absehbarer Zeit dringend benötigt werden."
Die Direktion Gesundheit und Soziales beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, die Sie leiten, wurde heuer um den Bereich Gesellschaft ergänzt. Weshalb dieses „Mega-Ressort“?
Durch die Gründung der Bildungsdirektion zu Jahresbeginn 2019 wurde die frühere Direktion Bildung und Gesellschaft aufgelöst, eine neue Bildungsdirektion eingerichtet und die Gesellschaftsagenden der Direktion Gesundheit und Soziales zugeordnet. Diese umfasst nun sechs Abteilungen: Gesundheit, Ernährungssicherheit und Veterinärwesen, Kinder- und Jugendhilfe, Soziales, Wohnbauförderung und neu eben Gesellschaft, mit den Aufgaben Bildung und Gesellschaft, Kultus und Sport. Damit wird dieser Lebensbereich sehr gut abgebildet.
Insgesamt gehören nun rund 620 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Direktion an. Es ist meine Aufgabe, die einzelnen Abteilungen, deren Zugänge zu bestimmten Themen durchaus unterschiedlich sein können, auf gemeinsame strategische Ziele auszurichten und Schnittstellen zu „Nahtstellen“ zu machen. Da gibt es viele Bereiche, wie etwa die Prävention, um nur ein Beispiel zu nennen.
Welche Aufgaben hat die Abteilung Gesundheit innerhalb der Direktion?
Die Sanitäre Aufsicht überprüft Krankenanstalten unter medizinisch-fachlichen Aspekten, zum Beispiel Hygiene. Die Rechtsgruppe ist unter anderem für die Erteilung von Errichtungs- und Betriebsbewilligungen zuständig, auch Primariatsbesetzungen sind dieser Gruppe anzuzeigen. Die Wirtschaftsaufsicht genehmigt die Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Fondskrankenanstalten in Oberösterreich, also de facto aller öffentlichen Spitäler mit Ausnahme von UKH und Diakonissen-Krankenhaus; auch das Gesundheitsbudget des Landes wird von uns verwaltet.
Die Aufgaben der Landes-Zielsteuerung, die Koordination zu den Sozialversicherungsträgern, die Agenden der Geschäftsstelle des Oberösterreichischen Gesundheitsfonds und der Patienten- und Pflegevertretung sind ebenfalls von meiner Abteilung wahrzunehmen. Weitere Schwerpunkte der Abteilung sind Veterinärrecht und Tierschutz, Katastrophenschutz, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Epidemiologie, Arbeits- und Umweltmedizin, Sucht und Drogenkoordination sowie nunmehr verstärkt Prävention und Gesundheitsförderung. Und nicht zuletzt sei die Krankenanstalten-Planungsgruppe angeführt, die derzeit unter anderem federführend am RSG 2025 arbeitet.
Damit sind wir nochmals beim Stichwort: Wie stehen beim RSG 2025 die Chancen für eine friktionsarme Umsetzung?
Wir sind auf einem sehr guten Weg zu einem breiten Konsens. Schließlich ist es im Interesse aller Beteiligten, Spielräume zu finden, um unser Gesundheitssystem weiterzuentwickeln und zugleich finanzierbar zu halten. Wir erleben hier in den letzten Jahren einen sehr positiven „oberösterreichischen Geist“, der sich entwickelt hat und es ermöglicht, dass sich Beteiligte über Systemgrenzen hinweg gemeinsam um positive Lösungen bemühen.
Interview: Josef Haslinger

Matthias Stöger, Dr.
Leiter der Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit beim Amt der OÖ Landesregierung
Stöger trat nach dem Studium der Rechtswissenschaften 1981 in den Dienst des Landes Oberösterreich ein, anfangs als Mitarbeiter der Finanzabteilung des Amtes der oö. Landesregierung, zuständig für Haushaltsrecht, Steuerrecht und Finanzausgleich. Im Jahr 2001 übernahm er die Leitung der Abteilung Sanitäts- und Veterinärrecht und der Geschäftsstelle des Oö. Gesundheitsfonds. Seit 2008 ist Stöger Leiter der Direktion Soziales und Gesundheit (seit 1. 1. 2019 Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit) und leitet auch direkt die zugehörige Abteilung Gesundheit.