Die aktuelle Zahl: 14.000.000.000
14 Milliarden Euro stehen aus dem Finanzausgleich bis 2028 für Reformen im Gesundheits- und Pflegebereich zur Verfügung.
14 Milliarden Euro stehen aus dem Finanzausgleich bis 2028 für Reformen im Gesundheits- und Pflegebereich zur Verfügung, das sind durchschnittlich 2,8 Milliarden Euro pro Jahr. Spielregeln für den Einsatz dieser Mittel definiert der Zielsteuerungsvertrag, der am 7. Juli von der Bundes-Zielsteuerungskommission beschlossen wurde. Auf Bundesebene beschließen die Partner gemeinsam ein Jahresarbeitsprogramm, konkrete Projekte werden auf Landesebene festgelegt. Im Bereich Digitalisierung beschloss die Bundes-Zielsteuerungskommission eine Erweiterung der Schwerpunkte, sie werden mit zusätzlichen Mitteln von 51 Millionen Euro pro Jahr aus der Gesundheitsreform finanziert.
Quelle: Pressemitteilung des BMSGPK vom 7. Juli 2024